Ausbildung zum Ersthelfer

Wer einen Unfall oder eine lebensbedrohende Erkrankung erleidet, erwartet von seinen Mitmenschen Hilfe!

Die Universität hat sich verpflichtet, ausreichend Ersthelfer auszubilden, um die Erstversorgung aller Bediensteten und Studierenden sicherzustellen. Die Dienststelle Arbeitsschutz führt regelmäßig Schulung der Ersthelfer durch.

Die Erste-Hilfe-Ausbildung:

  • umfasst 9 Unterrichtsstunden
  • vermittelt Kenntnisse und Fertigkeiten zur sicheren Durchführung
    lebensrettender Sofortmaßnahmen
  • enthält die Darstellung und Besprechung der verschiedenen Maßnahmen
  • bietet intensive Übung der Maßnahmen
  • lehrt anhand äußerer Erscheinungsbilder Gefahren zu erkennen
  • wird mit einer Teilnahmebescheinigung abgeschlossen, die z. B. beim
    Erwerb eines Führerschein anerkannt wird
  • muss in regelmäßigen Zeitabständen (innerhalb von 2 Jahren) aufgefrischt
    werden (die Erste-Hilfe-Fortbildung umfasst 9 Unterrichtsstunden)

Aufgaben des Ersthelfers:

  • Kontrolle, dass die erforderliche Erste-Hilfe-Ausrüstung vorhanden und einsatzfähig ist
  • Information der Beschäftigten und Studierenden bezüglich evtl. erforderlicher Erste-Hilfe- und Notfallmaßnahmen (Aushänge)
  • Kontrolle, dass Erste-Hilfe-Leistungen aufgezeichnet werden (Meldeblock "Dokumentation der Erste-Hilfe-Leitung" DGUV-I 204-021)
  • Sachkundiger Umgang mit Rettungsgeräten, die besondere Kenntnisse verlangen