Gefahrstoffe in Tonern?

Immer wieder gibt es in verschiedenen Medien Berichte über gefährliche Inhaltsstoffe in Tonern von Laserdruckern und Kopierern.

Durch die Berufsgenossenschaften wurden Messungen vorgenommen, die keine erhöhten Werte oder Überschreitungen von Grenzwerten ergaben.

Aus präventativen Gründen wird die Beachtung folgender Regeln bei Beschaffung und Betrieb von Laserdruckern und Kopieren empfohlen.

Beschaffung:

  • Geräte mit Zertifizierung „Blauer Engel“ beschaffen.
  • Laserdrucker muss Ozonfilter (technisch Aktivkohlefilter) besitzen oder vom Hersteller als "ozonfrei" gekennzeichnet sein.
  • Es sollte emissionsarmes Papier verwendet werden, das die strengen Kriterien des Gütesiegels „Blauer Engel“ des Umweltbundesamtes (UBA) erfüllt oder Papier nach DIN EN 12281 (staubarm).

Aufstellung:

  • Laserdrucker, Kopierer und Multifunktionsgeräte sind in getrennten und gut belüfteten Räumen aufzustellen.

Organisation:

  • Geräte regelmässig warten lassen, bspw. durch Wartungsvertrag
  • gerätekundige Person bestimmen (Tonerwechsel, Störungen, etc.).
  • elektrische Prüfung ortsfester Geräte (alle vier Jahre) durch Elektrofachkraft veranlassen

Die oben erwähnte gerätekundige Person sollte für folgende Aufgaben verantwortlich sein.

Gerätekundige Person:

  • ist in die Bedienung des Gerätes eingewiesen (bspw. durch Wartungstechniker)
  • Kenntnis der Bedienungsanleitung des Gerätes
  • Kenntnis der Betriebsanweisung "Toner", der Gefährdungsbeurteilung und der Sicherheitsdatenblätter der verwendeten Toner.
  • informiert den Wartungsdienst bei Problemen, überwacht regelmässige Wartungen, elektr. Prüfungen (Plakette, Prüfprotokolle)