Unfallverletzte sind nach Arbeitsunfällen oder Wegeunfällen einem Durchgangsarzt vorzustellen, wenn die Unfallverletzung über den Unfalltag hinaus zur Arbeitsunfähigkeit führt bei notwendiger ärztlicher Behandlung von voraussichtlich über einer Woche zur Verordnung von Heil- und Hilfsmitteln generell bei Wiedererkrankung an Unfallfolgen.
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