Mutterschutz

Das, seit dem 01.01.2018 geltende "Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium", kurz MuSchG - Mutterschutzgesetz, verpflichtet den Arbeitgeber die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass Gefährdungen einer schwangeren oder stillenden Frau oder ihres Kindes möglichst vermieden und eine unverantwortbare Gefährdung ausgeschlossen wird.

Damit der Arbeitgeber dieser Pflicht nachkommen kann, haben werdende Mütter ihre Schwangerschaft so früh wie möglich den Vorgesetzten (auch Praktikabetreuung, Laborleitung, etc.) zu melden.

 

Studentin

Für schwangere Studentinnen gibt es auf den Internet Seiten des Studierenden Service Büros die Zentrale Anlaufstelle Studentischer Mutterschutz (ZASM). Weitereführende Informationen finden Sie unter:  https://www.studium.uni-mainz.de/studentischer-mutterschutz/.

Mitarbeiterin

Die Mitarbeiterin meldet sich bei der Abteilung Personal und erhält von dort alle notwendigen Informationen. Mit den Vorgesetzten füllt sie die sogenannte konkretisierende Gefährdungsbeurteilung aus. Diese muss, auf Verlangen der Behörden, vorgelegt werden.

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