Gefährdungsbeurteilung

Im Arbeitsschutzgesetz §5 ist die Forderung festgeschrieben, das der Arbeitgeber, durch eine Beurteilung der Gefährdung der Beschäftigten bei der Arbeit, die Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu ermitteln hat. Diesen Prozess nennt man Gefährdungsbeurteilung.

Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Element im betrieblichen Arbeitsschutz. Sie ist die Grundlage für ein systematisches und erfolgreiches Sicherheits- und Gesundheitsmanagement.

Die Forderung des Arbeitsschutzgesetzes zur Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen ist für Teilbereiche in weiteren Gesetzen, Verordnungen und staatlichen Regeln übernommen und konkretisiert worden, insbesondere:

  • ArbStättV und Technische Regel für Arbeitsstätten ASR V3
  • BetrSichV und Technische Regel für Betriebssicherheit TRBS 1111
  • GefStoffV und Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 400
  • BioStoffV und Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe TRBA 400
  • Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) und Technische Regeln TRLV Lärm sowie TRLV Vibrationen
  • Verordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) und Technische Regeln TROS
  • Verordnung zu elektromagnetischen Feldern (EMFV) und Technische Regeln TREMF
  • Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) und Arbeitsmedizinische Regel AMR 3.2
  • Mutterschutzgesetz (MuSchG)
  • Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)