Unfallversicherungsschutz an der Hochschule

Die gesetzliche Unfallversicherung bildet neben der gesetzlichen Krankenversicherung, der Arbeitslosenversicherung, der sozialen Pflegeversicherung und der gesetzlichen Rentenversicherung eine wesentliche Säule der deutschen Sozialversicherung. Sie ist eine Pflichtversicherung.
Die gesetzlichen Grundlagen über die Voraussetzungen der Versicherung und den Umfang der gesetzlichen Leistungen finden sich im Sozialgesetzbuch - insbesondere im SGB VII. Der Abschluss privater Unfall- und Haftpflichtversicherungsverträge beeinflusst und ersetzt nicht die Versicherung in der gesetzlichen Unfallversicherung.

Voraussetzung für die Eintrittspflicht der gesetzlichen Unfallversicherung ist das Vorliegen eines Versicherungsfalls; also eine versicherte Person erleidet einen Unfall während einer versicherten Tätigkeit. Versichert ist der Weg von und zur Arbeit oder während der Tätigkeit.

Leistungsträger für die gesetzliche Unfallversicherung an der Johannes-Gutenberg Universität ist die Unfallkasse Rheinland-Pfalz.