Die Umsetzung der Anforderungen an die Arbeitsmedizin erfolgt auf der Grundlage der Verordnung zur arbeitsmedizinschen Vorsorge (ArbMedVV). Die Betriebsärztliche Dienststelle der Universitätsmedizin unterstützt und berät hierbei die Johannes Gutenberg-Universität (JGU).
Weitere Informationen und Formulare der Arbeitsmedizinischen Vorsorge können der folgenden Seite entnommen werden.