Erste Hilfe

Erste Hilfe im Betrieb
Bild: Bau BG

Unfälle in Schulen und im Beruf sind sehr häufig, ihr Anteil beträgt ca. 35 % aller Unfälle. Im häuslichen Bereich liegt der Anteil bei ca. 30 %, in der Freizeit bei ca. 28 %. Verkehrsunfälle sind mit ca. 6 % am Unfallgeschehen beteiligt, dies sind die Unfälle mit den schwersten Folgen.

Dokumentation der Ersten-Hilfe

Über jede Erste-Hilfe-Leistung müssen nach § 24 Abs. 6 der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ Aufzeichnungen geführt und fünf Jahre lang aufbewahrt werden. Die Aufzeichnungen sind vertraulich zu behandeln.

Die Angaben dienen als Nachweis, dass die Verletzung/Erkrankung bei einer versicherten Tätigkeit ein- bzw. aufgetreten ist. Diese Aufzeichnungen können sehr wichtig sein, wenn z. B. Spätfolgen eintreten sollte